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Biotopverbund im Schwarzwald-Baar-Kreis

Der Schwarzwald-Baar-Kreis bietet von der Hochebene der Baar bis hin zu den Gipfeln des Schwarzwalds vielfältige Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.

Doch viele der hier bei uns heimischen Arten geraten durch den Schwund ihrer Lebensräume immer mehr in Bedrängnis. Der zunehmende Nutzungsdruck auf unsere Landschaft durch z.B. Straßen- und Siedlungsbau führt immer häufiger zur Zerschneidung bis zum Verlust wertvoller Lebensräume.

Ansprechpartner:

Julian Kaiser
E-Mail: kaiser(at)lev-sbk.de
Telefon: +49 (0) 771 92 91 85 09
Mobil: +49 (0) 152 22 50 49 10

Die verbleibenden oft isolierten Lebensräume sind für viele Arten zu klein, um z.B. ausreichend Nahrung oder einen Partner zur Fortpflanzung zu finden. Die Isolation erschwert zudem die Ausbreitung von Arten sowie den Austausch von Individuen zwischen verschiedenen Lebensräumen, d.h. es kommt vermehrt zur Inzucht und somit zu genetischer Verarmung der Population. Das dauerhafte Überleben ist nicht mehr gesichert. So verlieren wir nach und nach immer mehr Arten, die Biodiversität sinkt stetig.

Doch genau diese Vielfalt an Arten und Lebensräumen beeinflusst unsere Lebensqualität direkt. Sie ist die Basis für unsere Ernährung, für fruchtbare Böden, den Wasserhaushalt und das Klima, kurz gesagt für unser Wohlbefinden.

Beim landesweiten Biotopverbund handelt es sich um ein landesweites Konzept, dass dem Artensterben entgegenwirken soll. Ziel ist es, vorhandenen Lebensräume zu erhalten, aufzuwerten und wieder miteinander in Verbindung zu setzen. So soll der Austausch und die Ausbreitung von Arten wieder ermöglicht werden.

Egal ob als Privatperson, Landwirt oder Landwirtin, Verein oder Gemeinde – jeder kann beim Thema Biotopverbund mitwirken. Wir vom LEV beraten sie dabei gerne zu Planung, Förderung und Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Biotopverbundkulisse und sind offen für Ideen und Anregungen zum Thema Biotopverbund.

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Das Thema Biotopverbund an sich ist eigentlich nichts neues. Schon seit 2002 ist der Biotopverbund im § 20 des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 20 BNatSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) festgeschrieben. Seit 2015 wurde der vom Land entwickelte Fachplan Landesweiter Biotopverbund im § 22 des Naturschutzgesetztes Baden-Württemberg Landesrecht BW NatSchG (landesrecht-bw.de) verankert und muss seitdem bei Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Planungsträgern verbindlich berücksichtigt werden.

Neuen Aufschwung bekam das Thema durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Ausgehend vom Volksbegehren wurde im Juli 2020 §22 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg geändert. Im sogenannten Biodiversitätsstärkungsgesetz haben wir alle uns das Ziel gesetzt, anstelle der 2002 festgelegten 10%, bis 2030 auf 15% der Offenlandfläche Baden-Württembergs einen Biotopverbund zu realisieren. Im neuen §22 des Naturschutzgesetztes Baden-Württemberg werden die Gemeinden dazu aufgefordert, Biotopverbundpläne zu erstellen oder ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne anzupassen. So soll der Biotopverbund in die Praxis umgesetzt werden.

Um das Ziel von 15% Biotopverbund im Offenland bis 2030 zu erreichen und eine einheitliche Umsetzung im Lande sicherzustellen, wurden alle Landschaftserhaltungsverbände mit einer zusätzlichen Stelle ausgestattet. Unsere neue Mitarbeiterin ist ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Biotopverbund.

Der Fachplan landesweiter Biotopverbund ist eine auf Basis von

  • ausgewählten Biotoptypen (nach §30 BNatSchG und §33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope)
  • Lebensraumtypen des Offenlands (aus den Managementplänen der FFH-Gebiete)
  • Selektion von Lebensstätten weniger mobiler Offenlandarten (Flächen aus dem Artenschutzprogramm und Lebensstätten von Arten aus den Managementplänen der FFH-Gebiete)

erstellte, für Baden-Württemberg einheitliche Planungsgrundlage.

Die genannten Daten stellen die sogenannten Kernflächen dar, die in einen räumlichen Verbund gebracht werden sollen. Kernflächen sind Lebensräume die aktuell schon existieren und bereits unter Schutz stehen. Sie wurden unterteilt in Kernflächen trockener, mittlerer und feuchter Lebensräume.

Liegen Kernflächen näher als 200m beieinander, werden sie zu Kernräumen zusammengefasst. Innerhalb eines Kernraum sollte der Austausch von Arten i.d.R. möglich sein.

Suchräume stellen die Bereiche dar, welche Kernräume enthalten, die maximal 1000m voneinander entfernt liegen. Diese Entfernung können weniger mobile Arten, an die sich der Biotopverbund vor allem richtet, innerhalb ihres Lebens theoretisch überwinden. Dies ist aber nur möglich, wenn es zwischen zwei Lebensräumen (Kernräumen) geeignete Strukturen gibt, die einer Art als Trittstein zum nächsten Lebensraum dienen. Denn am Stück kann diese Entfernung von den weniger mobilen Arten nicht überwunden werden.  Die Suchräume sind daher die Bereiche, in welchen es sinnvoll ist, solche Strukturen (Trittsteine, Korridore) anzulegen, um eine Wanderung zum nächsten Kernraum = Lebensraum zu ermöglichen. Als weniger mobile Arten gelten Arten der Insekten, Amphibien und Reptilien.

Alle Bestandteile des Fachplans wurden computerbasiert berechnet und ausgewertet. Die Darstellung liefert einen ersten Überblick von wichtigen Verbundachsen im Land und Defizitbereichen.

Dieses theoretische Konzept gilt es nun, mittels Biotopverbundplanungen, auch in die Praxis umzusetzen.

Der Fachplan ist öffentlich zugänglich und hier abrufbar.

Dokument zum Download:

Biotopverbundplan: Chance für Natur und Mensch

Durch die Erstellung von Biotopverbundplänen soll das theoretische Konzept des Fachplans landesweiter Biotopverbund an die realen Gegebenheiten auf Gemeindeebene angepasst und dann in die Praxis umgesetzt werden.

Für die Erstellung eines Biotopverbundplans beauftragt die Gemeinde in der Regel ein Planungsbüro. In einem ersten Schritt wird der Fachplan landesweiter Biotopverbund konkretisiert, alle bisher vorhandenen naturschutzfachlichen Planung der Gemeinde integriert und letztendlich im Gelände in Form von Übersichtsbegehungen der Bestand an Lebensräumen erfasst und ggf. Untersuchungen zu bestimmten Arten durchgeführt. Bei diesem Arbeitsschritt werden Flächen begangen, i.d.R. informieren die Gemeinden vorab über Printmedien wie das Gemeindeblatt.

Im Anschluss werden vom Planungsbüro Maßnahmenvorschläge entwickelt um die vorhandenen Lebensräume zu erhalten, aufzuwerten und um Verbundelemente (Trittsteine und Korridore) zu entwickeln.

Während des gesamten Planungsprozesses ist die Beteiligung aller betroffener Akteure ein zentraler Baustein. Im Rahmen der Beteiligungsrunden sollen Ideen aus der Bevölkerung und Akteure, die Lust haben mitzuwirken, gesammelt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist entscheidend für eine erfolgreiche Biotopverbundplanerstellung und dementsprechend auch eine erfolgreiche Maßnahmenumsetzung.

Der Biotopverbundplan ist eine Bestandaufnahme sowie eine Sammlung an Maßnahmenvorschlägen und keine neue Schutzkulisse.

Vorteile für Gemeinden

  • Der Biotopverbundplan…
  • erarbeitet einen Maßnahmenpool für Eingriff-Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen
  • ist eine gute Bestandsanalyse der Natur im Gemeindegebiet bei der die Aufwertungspotentiale erarbeitet werden
  • kann ein mögliches Steuerelement der Gemeinde sein, als Arbeits- und Beurteilungsgrundlage für die Planung der Siedlungsentwicklung
  • Gemeinden können die Gesetzesvorgabe nach § 22 Naturschutzgesetz leichter erfüllen

Vorteile für die Landwirtschaft

  • Zusätzliche Förderkulisse nach Landschaftspflegerichtlinie d.h. mehr Landwirte können über die LPR gefördert werden
  • Bündelung von Naturschutzmaßnahmen auf wichtigen Flächen des Biotopverbunds und dadurch Entlastung der restlichen landwirtschaftlichen Nutzfläche

Kosten und Fördermöglichkeiten

  • Etwas Zeit und Engagement
  • Die Erstellung einer Biotopverbundplanung wird über die Landschaftspflegerichtlinie mit der Übernahme von 90% der Kosten gefördert h. bei der Gemeinde verbleibt nur ein Eigenanteil von 10% der Planungskosten
  • Die Umsetzung der in der Biotopverbundplanung festgelegten Maßnahmen wird über die Landschaftspflegerichtlinie mit 70% gefördert

Folgende Dokumente zum Download: