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Herdenschutz und Wolfsprävention

Achtung: Der LEV ist in Sachen Herdenschutzförderung nur noch beratend tätig. Förderanträge sind generell bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen und können in Zukunft nicht mehr beim LEV abgewickelt und betreut werden!

 

Wenden Sie sich dazu bitte an die Kolleginnen und Kollegen in Villingen-Schwenningen und informieren sich im Vorfeld unter Wolfsprävention im Schwarzwald-Baar-Kreis / Schwarzwald-Baar-Kreis (lrasbk.de).

Sollten Sie Fragen zum Herdenschutz und zu den Fördermöglichkeiten haben, können sie sich als LPR-Vertragsnehmer gerne weiterhin an den LEV wenden.

Hintergrund

Nach 150 Jahre Abwesenheit ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt. Nachdem sich im Jahr 2000 wieder freilebende Wölfe angesiedelt haben, breiten sich die Tiere nach und nach über die gesamte Bundesrepublik aus. Dies stellt vor allem die Betriebe mit Weidetierhaltung vor große Herausforderungen. Denn als Raubtier ernährt sich der Wolf zwar hauptsächlich von Wildtieren, doch werden auch immer wieder Nutztiere von Wölfen gerissen. Die meisten Nutztierschäden gibt es vor allem dort, wo Wölfe in neue Gebiete einwandern und Weidetiere deshalb noch nicht ausreichend geschützt sind.

Ansprechpartnerin:

Denise Homburger
E-Mail: homburger(at)lev-sbk.de
Telefon: 0771 92 91 85 08
Mobil: 0152 52 11 94 60

In Baden-Württemberg gibt es aktuell drei sesshafte männliche Einzeltiere, alle im Schwarzwald. Mit der Niederlassung des ersten Wolfes im Südschwarzwald, nimmt auch im Schwarzwald-Baar-Kreis das Thema Herdenschutz immer mehr an Bedeutung zu. Der Schutz vor Übergriffen auf Nutztiere in der betroffenen Region ist enorm wichtig, denn ohne umfassende Schutzmaßnahmen sind Weidetiere leichte Beute für den Wolf. Für den Erhalt unserer artenreichen Kulturlandschaft brauchen wir allerdings die Weidetierhaltung. Sie übernimmt eine wesentliche Aufgabe, vor allem bei der Offenhaltung wertvoller Lebensräume.
Daher wurde seitens der Landesregierung das Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald ausgewiesen (Link: Fördergebiet Wolfsprävention). Innerhalb des Fördergebiets sind vor allem die betroffenen Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild angehalten, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Auch Rinder- und Pferdehaltende Betriebe können eine Förderung beantragen, wenn dauerhaft Jungtiere unter einem Jahr gehalten werden.
Der Staat unterstützt hier finanziell bei der Anschaffung von entsprechenden Materialien, beim Bau von wolfsabweisenden Zäunen sowie beim Unterhalt von Herdenschutzhunden. Dazu können entsprechende Anträge gestellt werden, welche über die Landschaftspflegerichtlinie abgewickelt werden. Die Antragsstellung ist gebührenfrei und wird im Schwarzwald-Baar-Kreis seitens der Unteren Naturschutzbehörde entschieden.

Förderungen

Welche Förderungen gibt es?

  • Aktuell unterstützt das Land Tierhaltende bei der Schaffung wolfsabweisender Zäune und beim sogenannten Ausgleich des wolfsbedingten Mehraufwands. Grundlage für die Mehraufwandsentschädigung ist eine vorausgegangene Zaunförderung.
  • NEU: Das Land Baden-Württemberg fördert nun auch risikominimierende Maßnahmen für den Herdenschutz bei Rindern, die älter als 8 Wochen sind (sog. Altersklasse 2). Diese Förderung gilt nur innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention, bezieht sich hauptsächlich auf das Herdenmanagement und ist modular aufgebaut. Nähere Informationen zu Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern erhalten Sie unter folgendem Link: Herdenschutz für Rinder: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Für wen gelten die Förderungen?

  • Für alle Haltende von Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas oder landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild, welche Flächen innerhalb des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald bewirtschaften
  • ebenso für Rinder-/Pferdehaltende innerhalb des Fördergebiets zur Schaffung von Abkalbe- bzw. Abfohlenweiden für Jungtiere bis zu einem Jahr
  • risikominimierende Maßnahmen bezüglich der Herdenstruktur für Rinder ab neun Wochen

Wer berät mich in Sachen Förderung von Herdenschutz und zur Wolfsprävention?

  • der LEV für alle Antragssteller, die bereits Landschaftspflegeverträge im Schwarzwald-Baar-Kreis haben;
  • das Landwirtschaftsamt und die Naturschutzbehörde für alle Hobbylandwirtinnen und -Landwirte, bzw. alle Bewirtschaftende ohne Landschaftspflegevertrag
  • in anspruchsvollen Fällen bietet die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) fachliche Beratung zum Thema Herdenschutz an; sie berät nicht zu Förderangelegenheiten.
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Zaunbauförderung

Aufgrund der Komplexität lässt sich ein Antrag zur Wolfsprävention in den seltensten Fällen telefonisch abwickeln. Der LEV bietet all seinen LPR-Vertragsnehmer an, sich zum Thema Wolfsprävention Vorort beraten zu lassen, um z.B.

  • Zaunverläufe festzulegen,
  • auf Einsprung- oder Untergrabmöglichkeiten hinzuweisen,
  • Schwierigkeiten bei der Zäunung in Steillagen zu besprechen,
  • bei der Auswahl des passenden Zauntyps Hilfestellung zu leisten und
  • auf die technischen Voraussetzungen eines grundschutzkonformen, wolfsabweisenden Zaunes hin zu beraten.

Wichtig ist, dass Sie als Bewirtschaftende mit dem Zaun in ihrem Betrieb arbeiten können und dass die Grundschutzvorgaben im Fördergebiet Wolfsprävention eingehalten werden!

Warum ist es sinnvoll, meine Zäune aufzurüsten?

Wesentlich ist, dass so viele Tierhaltenden wie möglich den empfohlenen Grundschutz an ihren Zäunen einhalten und entsprechend ihre Zäune nachrüsten. Zum einen werden Schäden durch den Wolf innerhalb des Fördergebiets nur noch ausgeglichen, wenn der Grundschutz am Zaun nachweislich eingehalten wurde; zum anderen gilt es unbedingt zu vermeiden, dass Wölfe lernen unsachgerecht erstellte Zäune zu überwinden.